Wichtige Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung im Überblick:
Gebühren für Entleihungen von Filmen entfallen!
Die Leihfrist für Filme beträgt nun – wie für alle Medien – 3 Wochen und kann zweimal verlängert werden.
Jahresgebühr Bibliotheksausweis: 17 €
Kostenlos ist der Ausweis für empfangsberechtigte Personen von ALG 1,
sowie weiterhin für
- Kinder, Schüler*innen und Studierende bis einschließlich 25 Jahre
- Empfangsberechtigte Personen von ALG 2 und/oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Teilnehmende der Freiwilligendienste, ehrenamtlich Mitarbeitende (Ehrenamtskarte, JuLeiCa), pädagogische Institutionen
Einheitliche Regelung der Versäumnisgebühren für alle Medien:
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1. Kostenpflichtige Erinnerung
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ab 15. Tag überzogener Leihfrist
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pro entliehenem Medium
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1,00 €
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2. Kostenpflichtige Erinnerung
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weitere 7 Tage
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pro entliehenem Medium
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2,00 €
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3. Kostenpflichtige Erinnerung
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weitere 7 Tage
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pro entliehenem Medium
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5,00 €
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4. Kostenpflichtige Erinnerung (Zahlungsaufforderung)
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weitere 7 Tage
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pro entliehenem Medium
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10,00 €
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